Impressum

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BETREIBER:
Markus Metzler
Morgenstraße 21/1
6923 Lauterach

Tel. 0043 (0) 699 / 1836 5934
E-Mail: office@fliesen-metzler.at
www.fliesen-metzler.at

 

Sitz: Lauterach
UID: ATU 74363878

 

GESTALTUNG UND REALISATION:

Markus Metzler
Morgenstraße 21/1
6923 Lauterach

 

COPYRIGHT:
Verwendung sämtlicher Inhalte (Texte, Grafiken, Bilder, Programmcode, Datenbankinhalte) nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Markus Metzler. Es gilt das Österreichische Urheberechtsgesetz (UrhG).


VERSTÖSSE:

Bei Verstößen gegen die Urheberrechte behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

HAFTUNG:
1. Inhalt des Onlineangebots

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Markus Metzler, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Markus Metzler kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Markus Metzler behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Markus Metzler liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem Markus Metzler von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Wir erklären daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Markus Metzler hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten und verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von Markus Metzler selbst erstellten Objekte und Internetseiten bleibt allein bei Markus Metzler. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Markus Metzler nicht gestattet.

4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

5. Google Analytics

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6. Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG 2003). Nachstehend möchten wir Sie darüber informieren, für welche Zwecke Ihre Daten erhoben und verwendet werden und wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können.

Verwendung personenbezogener Daten und Datenspeicherung:

Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Markus Metzler, Morgenstraße 21/1, 6923 Lauterach.

Zum Zweck der Kontaktaufnahme und zur späteren Vertragsabwicklung werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

• Name
• Adresse
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
• Zusätzliche Informationen (in Abhängigkeit von der gewünschten Leistung)

erhoben und verarbeitet.

Markus Metzler verarbeitet die sie betreffenden personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Hierzu gehören die Zahlungsabwicklung, die Erfüllung der Bestellung und die Rechnungsstellung. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.

Wir speichern die sie betreffenden personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen.

Betroffenenrechte
Jeder Kunde, der personenbezogene Daten an Markus Metzler weitergibt hat ein Recht auf Information gemäß § 43 DSG 2018, Auskunft gemäß § 44 DSG 2018 (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung gemäß § 45 DSG 2018.
Zur Befriedigung ihrer Betroffenenrechte verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse office@fliesen-metzler.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Anwendungsbereich

 

1.1          Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Warenlieferungen und Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn Markus Metzler den Kunden in Zukunft nicht mehr ausdrücklich auf die Anwendbarkeit der eigenen AGB hinweist.

1.2          Daneben gelten die einschlägigen ÖNORMEN, wie insbesondere ÖNORM B 2207, ÖNORM B 3407 oder ÖNORM B 2233, sowie die Merkblätter des Österreichischen Fliesen- und Kachelofenverbandes.

1.3          Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (Verbrauchergeschäfte) gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen.

1.4          Entgegenstehende und/oder von diesen AGB abweichende AGB des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Kunde seine eigenen AGB verwendet, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt der Einbeziehung der fremden AGB schriftlich zu. In diesem Fall und/oder wenn abweichend besondere Bedingungen für einzelne Verträge schriftlich vereinbart wurden, gelten diese AGB ergänzend und sind auslegend heranzuziehen.

1.5          Die Ausführung der Bestellung und/oder Leistung bedeutet keine Zustimmung zu den AGB des Kunden.

 

2 Vertragsabschluss

 

2.1          Angebote von Markus Metzler sind stets freibleibend.

2.2          Angaben in Katalogen, Prospekten, verlinkten Seiten und anderen Werbematerialien sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit im Angebot ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.3          Ein Vertragsabschluss kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden oder durch Ausführung der Bestellung und/oder Leistung zustande.

2.4          Maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs- und/oder Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt des Auftragsbestätigung, welches das zugrundeliegende Angebot darstellt. In Ermangelung eines Angebots, insbesondere bei unmittelbarer Ausführung der Bestellung und/oder Leistung bzw. bei zusätzlichen Änderungen oder Anpassungen vor Ort, ist der Inhalt der Rechnung maßgeblich.

2.5          Der Kunde ist für die Richtigkeit des von Ihm angenommenen Angebots selbst verantwortlich, ebenso für die technisch einwandfreie Lösung beigebrachter Pläne und Zeichnungen.

2.6          Der Inhalt des Angebots ist vom Kunden zu prüfen. Allfällige Abweichungen sind unverzüglich schriftlich zu rügen, widrigenfalls der Vertrag mit dem bestätigten Inhalt zustande kommt.

2.7          Angebote sind max. 14 Tagen ab Angebotsdatum gültig.

 

3 Kostenvoranschlag

3.1          Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Kostenvoranschläge entgeltlich. Für die Höhe des Entgelts gilt das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Entgelt. Mangels einer gesonderten Vereinbarung über die Höhe des Entgelts gelten 50 Euro netto als vereinbart.

3.2          Markus Metzler leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der Kostenvoranschläge.

3.3          Wird nach Auftragserteilung der zugrundeliegende Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschritten, setzt Markus Metzler den Kunden davon in Kenntnis. Kostenüberschreitungen bis 15% können ohne weitere Verständigung des Kunden verrechnet werden.

 

4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1          Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und/oder Verpackungskosten, Fracht- und/oder Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, wird der Kunde vor Vertragsabschluss über die anfallenden Kosten bzw. die Methoden der Preisbildung informiert.

4.2          Die Preise sind freibleibend und gelten vorbehaltlich einer Änderung der Gestehungskosten. Darunter sind insbesondere Erhöhungen der Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene für Materialien, Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierungen etc.) zu verstehen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, ist der Auftragnehmer – sofern Änderungen der für die Preisbildung erheblichen Parameter eine Minderung der Gestehungskosten ergeben – zu einer entsprechenden Preisminderung verpflichtet.

4.3          Markus Metzler ist – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – berechtigt, dem Kunden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge angemessen in Rechnung zu stellen.

4.4          Bei Aufträgen ab einem Wert von € 500.–, ist Markus Metzler berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme zu verlangen. Die Anzahlung ist vor Arbeitsbeginn zu leisten.

4.5          Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung gelten folgende Zahlungsbedingungen:

– der Kunde leistet 50% der Auftragssumme vor Auftragsbeginn

– der Kunde leistet den Rest bei Rechnungslegung nach Fertigstellung

4.6          Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig bzw. zahlbar. Überweisungen gelten erst mit Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers als bezahlt. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte, dass Zahlungen als rechtzeitig gelten, wenn der Überweisungsauftrag am Tag der Fälligkeit erteilt wurde.

4.7         Sollte es zu einem Mehraufwand durch externe Faktoren (fehlende Türstöcke, etc.) kommen, die eine erneute Anfahrt erforderlich machen, wird ein zusätzlicher Regiestundensatz pro Stunde verrechnet.

4.8          Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen von Markus Metzler stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Markus Metzler anerkannt sind, eine Aufrechnung zulässig ist.

 

5 Leistungsbedingungen

5.1          Markus Metzler ist erst dann zur Leistungsausführung verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, die sach- und fachgerechte Fertigstellung des Untergrundes bzw. sonstige für die Leistung von Markus Metzler erforderliche Vorarbeiten sichergestellt wurden, alle technischen und kaufmännischen Liefer- und/oder Leistungsbelange geklärt wurden und Markus Metzler alle für die Ausführung der Bestellung und/oder Leistung erforderlichen Unterlagen erhalten hat.

5.2          Der Kunde verpflichtet sich, jede zur Ausführung des Werkes erforderliche Mitwirkung sicherzustellen (Punkt 6.1).

5.3          Der Kunde verpflichtet sich, eine unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme zu gewährleisten und sicherzustellen, dass während der Leistungserbringung eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens 10 Grad Celsius vorherrscht.

5.4          Der Kunde verpflichtet sich, die Zufahrt zum Erfüllungsort (Punkt 15) mit Kleinlastkraftwagen zu erlauben und/oder zu ermöglichen.

5.5          Kann dies nicht gewährleistet werden, können Transportleistungen von Markus Metzler gesondert in Rechnung gestellt. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, wird der Kunde vor Vertragsabschluss über die anfallenden Transportkosten bzw. die Methoden der Preisbildung informiert.

5.6          Für Aufwendungen und/oder Mehrkosten, wie insbesondere Arbeitszeit, An- und Abreisekosten, Transportkosten etc., die Markus Metzler dadurch entstehen, dass der Kunde die in den Punkten 5.1 bis 5.3 angeführten Vorgaben nicht gewährleisten kann, hat der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten.

5.7          Fristen und Termine werden von Markus Metzler nach Möglichkeit eingehalten. Vereinbarte Liefer- und/oder Leistungsfristen sind Circa-Angaben und können von Markus Metzler bis zu eine Woche überschritten werden. Lieferschwierigkeiten seitens Lieferanten von Markus Metzler finden in der genannten Frist keine Berücksichtigung.

5.8          Wenn eine Leistung des Auftragnehmers in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei Zulieferern und/oder dem Produzenten nicht möglich ist, ist Markus Metzler berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

 

6 Verzug

6.1          Wird die Ware und/oder das Werk zum vereinbarten Termin vom Kunden nicht abgenommen und/oder die zur Ausführung des Werkes erforderliche Mitwirkung unterlassen (Punkt 5.2), ist Markus Metzler berechtigt, die Ware und/oder das Werk für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Rechnung und Gefahr des Kunden entweder bei sich oder bei einem Spediteur einzulagern.

6.2          Gleichzeitig ist Markus Metzler berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertag zurückzutreten und die Ware und/oder das Werk anderweitig zu verwerten.

6.3          Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist Markus Metzler berechtigt, entweder unter Setzung einer Nachfrist von 5 Werktagen (Montag-Freitag) vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Während der Nachfrist bzw. bis zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges ist Markus Metzler berechtigt die Arbeiten einzustellen. Markus Metzler behält sich das Recht zur Geltendmachung aller aus dem Verzug resultierender Schäden vor. Markus Metzler ist insbesondere berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. des Rechnungsbetrages zu verrechnen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. des Rechnungsbetrages zu verrechnen.

6.4          Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmensgeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von € 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten nach § 458 UGB. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

6.5          Markus Metzler ist berechtigt, eingehende Zahlungen des Kunden zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten einer rechtsanwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugszinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen.

 

7 Eigentumsvorbehalt

7.1          Markus Metzler behält sich das Eigentum an der gelieferten und/oder verarbeiteten Ware bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises vor.

7.2          Der Kunde trägt das Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Zur Sicherung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Waren ausreichend gegen sämtliche vorhersehbare Risiken zu versichern.

7.3          Verpfändungen und/oder Sicherungsübereignungen von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter sind ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Markus Metzler unzulässig. Pfändungen durch Dritte sind gegenüber Markus Metzler unverzüglich anzuzeigen.

7.4          Im Fall der Zurücknahme der Ware erfolgt eine angemessene Preisreduktion, mindestens aber 30% des Rechnungswertes.

7.5          Der Kunde verpflichtet sich, Markus Metzler rechtzeitig, aber zumindest eine Woche vor Anmeldung einer Insolvenz zu verständigen, damit Markus Metzler unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und im Eigentum des Markus Metzler stehende Waren übernehmen kann.

 

8 Gefahrtragung und Gefahrenübergang

8.1          Mit der Ablieferung der Waren und/oder des Werkes beim Kunden bzw. der Abholung der Waren durch den Kunden geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges auf den Kunden über.

8.2          Ist das Werk im Machtbereich des Kunden, insbesondere an einer dem Kunden gehörigen unbeweglichen Sache auszuführen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges bereits mit Beginn der Ausführungen des Werkes durch Markus Metzler auf den Kunden über.

8.3          Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges geht auch dann auf den Kunden über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet (Punkt 6.1)

 

9 Mängelrüge

9.1          Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung bzw. Abnahme des Werkes, spätestens innerhalb von 5 Tagen, offensichtliche Mängel jedoch unmittelbar beim Empfang der Lieferung bzw. bei Abnahme des Werkes, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, bei sonstigem restlosen Entfall von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie des Rechts zur Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln schriftlich zu rügen.

9.2          Die Mängelrüge ist ausreichend zu begründen und mit entsprechenden Bescheinigungen zu belegen.

 

10 Gewährleistung

10.1       Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende, technische Abweichungen und/oder Abweichungen von einem Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (insbesondere in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und/oder Farbe), sind unbeachtliche Mängel und gelten vorweg als genehmigt.

10.2       Markus Metzler leistet – mit Ausnahme von Punkte 10.1 – Gewähr für jeden Mangel, der bei der Übergabe der Ware und/oder des Werkes vorliegt und innerhalb von 6 Monaten hervorkommt (Gewährleistungsfrist).

10.3       Das Recht des Kunden aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß Punkt 10.2 (Verjährungsfrist).

10.4       Markus Metzler ist berechtigt, zwischen Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu wählen, sofern nur ein geringfügiger Mangel vorliegt. Mehrere Verbesserungsversuche sind zulässig.

10.5       Das Recht des Kunden aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung erlöschen, wenn der Kunde oder ein von Markus Metzler nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen am Werk vorgenommen hat.

10.6       Den Beweis, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrenübergang vorhanden war, hat stets der Kunde zu führen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

10.7       Im Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Kunde nicht zur Zurückhaltung der gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Entgelts, der das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbehebung nicht übersteigen darf, berechtigt.

10.8       Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gelangen die Punkte 10.2 bis 10.7 nicht zur Anwendung. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

 

11 Schadenersatz und Haftung

11.1       Markus Metzler haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und/oder Lagerung entstanden sind.

11.2       Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet Markus Metzler nur für Schäden, die Markus Metzler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dies gilt jedoch nicht für Personenschäden. Die Beweislast liegt beim Kunden.

11.3       Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 10 Jahren ab Leistungserbringung.

11.4       Für Beschädigungen und Nachteile wie insbesondere Verlust und Diebstahl, die nicht von Markus Metzler zu vertreten sind, hat der Kunde einzustehen und Markus Metzler vollkommen schad- und klaglos zu halten, insbesondere wenn der Kunde keinen zur Aufbewahrung von Materialien und Maschinen geeigneten und ausreichend verschließbaren Raum zur Verfügung stellt.

11.5       Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gelangen die Punkte 11.2 bis 11.4 nicht zur Anwendung. In diesem Fall haftet Markus Metzler nicht für Schäden, die er leicht fahrlässig verursacht hat. Dies gilt nicht für Personenschäden und/oder Schäden an zur Bearbeitung übernommener Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.

 

12 Prüf- und Warnpflicht

12.1       Markus Metzler trifft keine, über den üblichen fachlichen Umfang der Platten- und Fliesenleger und Keramiker hinausgehende, besondere Prüf- oder Untersuchungspflicht.

12.2       Der Kunde leistet Gewähr, dass die von Markus Metzler zu bearbeitenden Böden, Wände etc. alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Werkausführung besitzen.

 

13 Höhere Gewalt

13.1       Im Falle eines von außen einwirkenden, elementaren Ereignisses, das auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt nicht zu verhindern war und so außergewöhnlich ist, dass es nicht als typische Betriebsgefahr anzusehen ist (höhere Gewalt), wie insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, Seuchen, behördliche Maßnahmen wie z.B. Quarantäneanordnungen etc., wird die Leistungspflicht der Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses suspendiert.

13.2       Dies gilt insbesondere auch für Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäßer Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen und/oder Produktionseinstellungen, soweit diese Ereignisse auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

13.3       Gegenseitige Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Markus Metzler benachrichtigt den Kunden – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – über Leistungshindernisse auf Grund von höherer Gewalt.

13.4       Gegenteilige Klauseln des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.

 

14 Geistiges Eigentum

14.1       An den Kunden übermittelte Daten und Dokumente, wie insbesondere Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Muster, Pläne und Skizzen sind Werke iSd öUrhG und stehen als solche im geistigen Eigentum von Markus Metzler. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Markus Metzler dürfen diese weder vervielfältigt, bearbeitet, Privaten und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und/oder verbreitet werden.

14.2       Die übermittelten Daten und Dokumente unterliegen strikter Geheimhaltung und dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Markus Metzler zugänglich gemacht werden.

14.3       Nach der vertragsgemäßen Erbringung der Leistung sind die von Markus Metzler übermittelten Daten und Dokumente vom Kunden bzw. dessen Gehilfen (§ 1313a ABGB) unverzüglich, nachweislich und vollständig zu löschen oder auf andere Art und Weise zu vernichten bzw. auf Wunsch von Markus Metzler an diesen zu retournieren, sofern dem nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

15 Erfüllungsort

15.1       Bei Warenlieferungen ist Erfüllungsort – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – stets der Sitz des Kunden.

15.2       Bei Werkverträgen gilt als Erfüllungsort jener Ort, an dem das Werk – nach Vereinbarung der Vertragsparteien – hergestellt werden soll.

 

16 Gerichtsstand

16.1       Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder den Vertragsverhältnissen zwischen Markus Metzler und Kunden, die diesen AGB zugrunde liegen, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Markus Metzler.

16.2       Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, ist jenes Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

 

17 Rechtswahl

17.1       Die zwischen dem Kunden und Markus Metzler abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss von nationalen und supranationalen Verweisungsnormen (IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes.

17.2       Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gilt Punkt 17.1 nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

 

18 Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden zu Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen und/oder zu diesen AGB, sind unzulässig. Änderungen und/oder Ergänzungen der Verträge, die diesen AGB zugrunde liegen und/oder dieser AGB, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

 

19 Korrespondenz und elektronischer Geschäftsverkehr

Rechtsgestaltende Erklärungen zwischen dem Kunden und Markus Metzler, wie insbesondere Bestellungen, Bestellbestätigungen, Auftragsbestätigungen, Nebenabreden etc. entsprechen auch dann dem Schriftformerfordernis, wenn sie per E-Mail übermittelt werden.

 

20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Eine rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung ist durch eine rechtswirksame und gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt.